Die Abwicklung einer Erbschaft ist in Spanien ein in der Regel komplizierter, langwieriger und teurer Vorgang, bei dem insbesondere die sechsmonatige Frist zur Abführung der Erbschaftssteuer im Wege der Selbstveranlassung (autoliquidación) zu beachten ist.
Sehr erleichtert wird die Abwicklung durch das Vorliegen eines Testamentes, da dann gerichtliche Erbenfeststellung entbehrlich ist. Bei Errichtung eines Testamentes ist auch die Errichtung einer Patientenverfügung (testamento vital) in Erwägung zu ziehen. Wir bieten die Abfassung von Testamenten und Patientenverfügungen in deutscher und spanischer Sprache an.
Die Annahme der Erbschaft muss in Spanien notariell beurkundet werden (manifestación y aceptación de herencia) und in der notariellen Erbschaftsannahmeurkunde ist die gesamte Erbschaft genau zu inventarisieren.
Bei Bestehen des deutschen gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, die im spanischen Recht unbekannt ist, ist darauf zu achten, dass dies nicht mit der sog. „comunidad de gananciales“ gleichgesetzt wird, was erhöhte Steuern zur Folge hätte.
Bei Vorliegen von Immobilienvermögen, ist auf die korrekte Umschreibung im Grundbuch zu achten.
Das Erbschaftssteuerrecht ist in Spanien je nach Region und Ansässigkeit des Erben sehr unterschiedlich ausgestattet. Die nationale Erbschaftssteuer ist sehr hoch, da die Freibeträge sehr niedrig sind (für Ehegatten und Abkömmlinge nur ca. 16.000 €).
Bei Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers im Wege der Schenkung fällt eine Schenkungssteuer in gleicher Höhe wie die Erbschaftssteuer an.
In einigen Regionen Spaniens, insbesondere in Madrid und Katalonien, werden von Ehegatten und Abkömmlingen, sofern sie hier ansässig sind, grundsätzlich praktisch keine Erbschaftssteuern bezahlt.
Zwischen Eltern und Kindern können zinslose Darlehen vereinbart werden, mittels derer der Kauf von Immobilien finanziert werden kann, was die Übertragungskosten erheblich reduziert.
Unsere Leistungen erstrecken sich somit auf die Planung des Erbganges, dessen Vorbereitung und Abwicklung.